Allgemeine Geschäftsbedingungen: Campingplatz und Ferienhäuser
1. Anwendungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Ferienhäuser und Campingplatz, die durch Trailer Campingplatz vermietet werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Reservierungen und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Reservierung bietet der Kunde Trailer Campingplatz den Abschluss eines Vertrages bezgl. der Anmietung einer Unterkunft und/oder Campingplatzes zur Freizeitgestaltung an.
Die Buchung zwischen dem Anbieter und dem Gast kommt verbindlich durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung per Fax, einer E-Mail oder eines Briefes zustande. Die Anmeldung / Buchung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung/Rechnung von Trailer Campingplatz zustande. Trailer Campingplatz behält sich vor, eine Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Reservierungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert.
3. Belegung und Reservierungsdauer
a) Nach Reisebeginn darf die Unterkunft bzw. der Campingplatz nicht mehr an andere als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Die Unterkunft und/oder Campingplatzes darf nur mit dem im Beherbergungsvertrag angegebenen Personen belegt werden. Die im Beherbergungsvertrag angegebene Personenzahl ist die Anzahl der maximal zugelassenen Personen inklusive Kleinkinder und Babys. Der Gast ist ohne die Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Unterkunft einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.
b) Trailer Campingplatz ist nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen.
c) Einhaltung der Vertragsbedingungen.
4. Haftung des Anbieters
a) Trailer Campingplatz haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote sowie für unvorhergesehene Ereignisse, welche durch den Anbieter nicht beeinflussbar sind wie z.B. Naturgewalten, Schließung von kulturellen-, gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung der Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei z.B. Strom, Wasser, Gas, Fernsehen, Telefon, Internet oder Verkehrsbehinderungen durch Baustellen und Bauarbeiten auf benachbarten Grundstücken u.ä..
b) Der Anbieter kann den Vertrag frist- und entschädigungslos in Fällen von höherer Gewalt, bei sonstigen Ereignissen (Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) oder die in der Person des Gastes liegen, fristlos kündigen. Die Kündigung kann auch nach Anreise des Gastes erklärt werden.
c) Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen muss der Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Beherbergungsvertrages. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
d) Trailer Campingplatz haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.
5. Reklamation
Reklamationen am Mietobjekt sind bis zwei Stunden nach Anreise in der Rezeption zu melden. Schäden, die während der Mietzeit entstehen sind dem Vermieter umgehend zu melden. Reklamationen bei Abreise können nicht berücksichtigt werden. Unterlässt es der Gast schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
6. Rücktritt
a) Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
b) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
c) Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Unterkünfte zu berücksichtigen. Der Anbieter kann seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zu vertraglich vereinbarten Übernachtungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Aufenthaltspreis pauschalieren:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80% des Reisepreises
d) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Preise entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
7. Preise/Leistungen
a) Die vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt/ Homepage. Die angegebenen Preise schließen keine Nebenkosten ein.
b) Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.
c) Die Unterkunft muss bei Abreise sauber an Trailer Campingplatz übergeben werden.
8. Bezahlung
a) Nach erfolgter Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig.
b) Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nicht anders vereinbart.
c) Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche wird eine Zwischenabrechnung erstellt, welche sofort fällig ist.
9. Allgemeines
a) Den örtlichen Vorschriften entsprechend muss sich jeder Gast durch eine gültige amtliche Legitimation unaufgefordert ausweisen können; ansonsten kann eine Unterbringung abgelehnt werden.
b) Falls der Campingplatzbetreiber den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter einer Unterkunft gesetzwidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten Sitten handelt, ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, sich Zugang zum Ferienhaus zu verschaffen.
10. Gerichtstand
Ein Beherbergungsvertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Amorbach, der Gerichtsstand Miltenberg.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Gastaufnahmebedingen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 01.12.2015